Wir können ab sofort folgendes mitteilen:
- Ab sofort ist auch für Blasinstrumente und Gesang ein Einzelunterricht in Präsenzform erlaubt. Der Mund-/Nasenschutz darf von Lehrkraft und Schüler*in während des Unterrichts abgenommen werden. Es gelten ein erweiterter Mindestabstand von 2,5 Metern zueinander und eine feste Position von Lehrkraft und Schüler*in. Zudem muss Kondenswasser bei Blasinstrumenten auf einem saugfähigen Papiertuch aufgefangen werden, was nach jeder Unterrichtseinheit entsorgt wird.
- In allen anderen Fächern, bei denen ein qualifizierter Mund-/Nasenschutz während des Unterrichts getragen werden kann, wird dies weiterhin praktiziert. Hier gilt der bisher bekannte Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link ersichtlich:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/tourismus.html
Die jeweilige Lehrkraft wird in Absprache mit den Schüler*innen bzw. deren Eltern abstimmen, ob und zu welchem Zeitpunkt der Unterricht ggf. in Präsenzform wieder aufgenommen wird. Wir betonen ausdrücklich, dass wir niemanden dazu verpflichten können, den Unterricht ab sofort wieder in Präsenzform durchzuführen.